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Energetische Sanierung: Nachhaltiges Modernisieren wird gefördert.

Energetische Sanierung – das Wichtigste auf einen Blick

Wer seine Heizungsanlage erneuern oder das Dach seines Eigenheims modernisieren möchte, steht vor Kosten, die gedeckt sein wollen. Die gute Nachricht: Ist eine energetische Sanierung geplant, können Eigenheimbesitzer von attraktiven Förderungen und speziellen Krediten profitieren. Die wichtigsten Optionen stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor.

Klimapolitik bringt die energetische Sanierung voran

Um das Klima zu schonen und der globalen Erwärmung gegenzulenken, hat sich die EU feste Ziele gesetzt: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß in den EU-Ländern um 55 Prozent sinken. Zwanzig Jahre später will die EU klimaneutral sein. Um die Klimaziele zu erreichen, ist nicht zuletzt eine Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäude-Sektor entscheidend. Aus diesem Grund (und um die Sanierungsrate zu steigern) wurden die bestehenden Förderprogramme aktualisiert: Eigentümer, die auf eine energetische Sanierung setzen, kommen so in den Genuss besonderer Vorteile – sowohl steuerlich wie auch durch bessere Konditionen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).


Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Förderung für energetische Modernisierung und erneuerbare Energien wurde im Sommer 2021 neu strukturiert und in der „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)“ gebündelt. Eigentümer profitieren von zinsgünstigen Krediten und Investitionskostenzuschüssen für Maßnahmen, welche die Energieeffizienz der Immobilie verbessern. Einen ersten Überblick über das Angebot des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bekommen Sie hier. Die Immobilien-Experten der Berliner Sparkasse informieren Sie gern ausführlich.

Energetische Sanierung: Relevante Förderprogramme für Eigenheimbesitzer

Ob Fenstertausch, Wärmedämmung oder Dach – besitzen Sie Wohneigentum und haben vor, Ihre vier Wände energetisch zu sanieren, bietet sich eine Inanspruchnahme bestimmter Förderprogramme an. Aber Achtung: Je nachdem, was genau Sie planen, sind manche Optionen sehr viel attraktiver als andere. Bevor Sie mit dem Projekt für die energetische Sanierung beginnen, sollten Sie sich deshalb über die verschiedenen Förderprogramme informieren. Einen Überblick über interessante Angebote, die Sie für Ihr Modernisierungsvorhaben in Betracht ziehen können, erhalten Sie hier:

Energetische Gebäude-Modernisierung – clever Sparen mit dem Steuerbonus

Seit 2020 gibt es ergänzend zu den staatlichen Förderprogrammen den sogenannten Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem können sich Sanierer einen Teil der Kosten für die energetische Sanierung bei der Steuererklärung zurückholen. Bei Modernisierungs-Maßnahmen, welche die Energieeffizienz einer Wohnimmobilie verbessern, sind 20 Prozent der gesamten Aufwendungen – sprich Arbeits- und Materialkosten - abzugsfähig. Maximal können bis zu 40.000 Euro je Wohnobjekt – verteilt über drei Jahre – angerechnet werden auf die individuelle Steuerschuld.  

Gut zu wissen: Möchten Sie bei der Planung der Gebäude-Modernisierung einen Energieberater einbeziehen, können Sie 50 % der dafür entstehenden Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Verpflichtend ist die Einbindung eines solchen Spezialisten allerdings nicht. 

Wer wird gefördert? 

Grundsätzlich können sämtliche Eigentümer mit Wohneigentum innerhalb der EU vom Steuerbonus profitieren. Wichtig ist, dass die Immobilie durch den Eigentümer selbst bewohnt wird und mindestens zehn Jahre ist. Darüber hinaus muss die Durchführung der Sanierungsarbeiten über einen Fachbetrieb erfolgen, der den ordnungsgemäßen Ablauf zudem zu bestätigen hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Hausbesitzer die förderfähigen Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben und so den Steuerbonus beanspruchen.

Was wird gefördert? 

Der Steuerbonus kann im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen für eine energetische Sanierung genutzt werden. Gefördert werden diese Projekte:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Optimierung oder Austausch der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Hinweis: Eine zweifache Förderung für die energetische Sanierung wird vom Staat nicht unterstützt. Eigentümer, die den Steuerbonus in Anspruch nehmen, können dadurch keine zusätzliche Förderung über ein anderes Förderprogramm erhalten.

Energetische Sanierung mit BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung beinhaltet einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung. Die Höhe des Investitionskostenzuschusses variiert je nach Maßnahme und den individuellen Voraussetzungen. Generell gilt: Zwischen 20 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten können über die Vergünstigung gedeckt werden.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für energetische Sanierung deckt Einzelmaßnahmen in den folgenden Bereichen ab:

  • Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Die konkreten förderfähigen Maßnahmen können Sie auf der Seite des BAFA einsehen.

Wer wird gefördert? 

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Grundstücks / Gebäudes. Wer die BAFA-Förderung nutzen möchte, muss den entsprechenden Antrag allerdings vor der Durchführung der geplanten Maßnahme für die energetische Sanierung stellen.

Hinweis: In einigen Fällen erfordert die Bundesförderung die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen solchen finden Sie ganz einfach online über die Suchfunktion der Deutschen Energie-Agentur.

Energieeffizient Sanieren mit der KfW

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden fördert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zinsgünstigen Krediten in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Zusätzliche Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500 Euro verringern die Darlehensschuld. Die Höhe ist abhängig von den förderfähigen Kosten und der erreichten Effizienzhausklasse des sanierten Hauses. Für die Fachplanung und Sanierung zum Effizienzhaus wird ein Energieffizienz-Experte benötigt.

Was wird gefördert?

  • Komplettsanierung einer Wohnimmobilie zum Effizienzhaus
  • Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie (nur Kosten für Sanierung, diese müssen gesondert aus­gewiesen sein, z. B. im Kauf­vertrag)
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
  • Kosten für die Baubegleitung

Förderfähig ist eine energetische Sanierung, die zum KfW-Effizienzhaus führt. Hierbei handelt es sich um einen Standard, der sich aus zwei Kriterien zusammensetzt:

  1. Höhe des Gesamtenergiebedarfs einer Immobilie
  2. Effizienz der Wärmedämmung der Gebäudehülle

Maßnahmen, die auf eine Verbesserung dieser Aspekte zielen – etwa eine Außenwanddämmung oder ein Einbau neuer Fenster – unterstützt die KfW.

Übrigens: Wer keinen Kredit in Anspruch nehmen möchte, kann von dem Investitionskostenzuschuss der BAFA für Einzelmaßnahmen profitieren (s. unter Energetische Sanierung mit BAFA-Förderung).

Unsere Immobilien-Experten beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und erstellen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept für Ihr Modernisierungsvorhaben. 

Gebäude modernisieren und Vorteile sichern

Ganz egal, welche Modernisierungs-Maßnahmen Ihnen vorschweben: Eine energetische Sanierung des Eigenheims erhöht die Wohnqualität und macht Ihr Wohneigentum zudem umweltfreundlicher. Mit den Förderprogrammen von BAFA, KfW und der Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung förderfähiger Kosten stehen Sie bei der Finanzierung zudem nicht allein, sondern erhalten wertvolle Hilfen. Sie möchten abschätzen, was Ihre geplanten Reparaturen oder Verschönerungen kosten? Mit dem LBS-Modernisierungskosten-Rechner finden Sie es bequem online heraus!

(Stand  04.08.2022)

Ihr nächster Schritt:

Sie erreichen die Experten der LBS Nord unter 030/526 885 4798 oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

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