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Wie sieht das richtige Verhalten nach einem Einbruch aus? Als Faustregel gilt: Ruhe bewahren und sich selbst in Sicherheit bringen.

Einbruch – was nun?

Nach einem Einbruch sitzt der Schreck meist tief. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen vorzugehen. Welche Schritte Sie jetzt ergreifen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Nach dem Einbruch für die eigene Sicherheit sorgen

Ein Einbruch trifft jeden völlig unerwartet. Wenn Sie nach Hause kommen, stellen Sie beispielsweise schon vor dem Eintreten fest, dass die Außentür aufgebrochen wurde. Vielleicht haben die Einbrecher auch über die Terrasse oder ein Fenster das Haus betreten und Sie bemerken erst in der Wohnung, dass etwas nicht stimmt. Da Sie nie sicher sein können, ob sich die Täter noch im Haus befinden, sollten Sie dieses sofort wieder verlassen und keinesfalls versuchen, die Einbrecher zu stellen. Bleiben Sie auch nicht im Treppenhaus stehen, da Sie bei einer möglichen Flucht der Täter verletzt werden könnten. Bringen Sie sich stattdessen bei einem Nachbarn, in einem angrenzenden Geschäft oder notfalls auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Sicherheit.

2. Richtiges Verhalten nach dem Einbruch: Polizei informieren

Anschließend sollten Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 anrufen. Schildern Sie, was Sie beobachtet haben und wo Sie sich aufhalten, und warten Sie das Eintreffen der Polizei ab. Fassen Sie in der Zwischenzeit nichts in der Wohnung an und verändern Sie nichts, da jedes Detail für die Spurensicherung von Bedeutung sein kann.

3. Bankkarten und Co. zeitnah nach dem Einbruch sperren

Lassen Sie Ihre Sparkassen-Card und Kreditkarten, die Sie nicht bei sich führen, sofort unter der allgemeinen Sperr-Hotline 116 116 sperren. Sparkassen-Kunden können sich natürlich auch direkt an die Berliner Sparkasse wenden. Wählen Sie dazu einfach die am Ende dieses Beitrages aufgeführten Nummern. Ihre Bank oder Sparkasse sollten Sie in jedem Fall über den Einbruch informieren, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Sparbuch oder andere Kontodaten ebenfalls gestohlen wurden. Hatten Sie Ihr Handy im Haus und es ist verschwunden? Dann sollten Sie außerdem Ihren Anbieter kontaktieren, damit dieser Ihre SIM-Karte sperren kann. Wenn Sie die entsprechenden Telefonnummern nicht zur Hand haben, können Sie sich dazu ebenfalls an die 116 116 wenden. Sie werden dann in der Regel weitergeleitet. Bitten Sie am besten Ihre Nachbarn darum, ihr Telefon benutzen zu dürfen.

Gegebenenfalls kann die Polizei Ihr Handy später anhand der 15-stelligen IMEI-Nummer orten. Notieren Sie sich diese individuelle Seriennummer schon vorsorglich vor einem möglichen Diebstahl. Sie lässt sich im Eingabefeld Ihres Smartphones mit dem Tastencode *#06# abrufen. Oft ist sie auch auf einem Etikett auf der Originalverpackung Ihres Handys abgedruckt.

4. Schadendokumentation und Stehlgutliste erstellen

Sobald die Polizei den Tatort untersucht und Ihnen die Erlaubnis erteilt hat, Ihre Wohnung wieder zu betreten, sollten Sie sich daran machen, alle Schäden sowie fehlenden Dinge zu dokumentieren. Die Stehlgutliste ist nicht nur für die Polizei interessant, sondern spielt nach dem Einbruch auch für die Hausratversicherung eine wichtige Rolle. Gehen Sie dabei die folgenden Punkte durch und halten Sie etwaige Schäden per Foto fest:

  • Welche Einbruchsschäden gibt es? Wurden Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen? Wurden Türen oder Fenster beschädigt?
  • Welche Gegenstände und Wertsachen fehlen? Erstellen Sie eine möglichst detaillierte Stehlgutliste.
  • Wurden Ihnen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein gestohlen? Melden Sie dies umgehend beim Bürgeramt und der Polizei.
  • Fehlen andere Dokumente und Urkunden? Teilen Sie dies ebenfalls der Polizei mit und wenden Sie sich an die entsprechenden Stellen.

 

5. Einbruch unverzüglich der Versicherung melden

Nachdem Sie sich ein erstes Bild von den entstandenen Schäden gemacht haben, müssen Sie so bald wie möglich nach dem Einbruch Ihre Hausratversicherung informieren. Lassen Sie ihr die Stehlgutliste sowie die Fotos von den Beschädigungen zukommen. Im Idealfall haben Sie bereits vor dem Einbruch ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Bildern erstellt, das Sie Ihrer Versicherung ebenfalls übermitteln sollten. Die Hausratversicherung bietet einen Versicherungsschutz für Ihre persönlichen Dinge.

Doch wer zahlt, wenn Fenster und Türen bei dem Einbruch beschädigt wurden? Dies lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. In vielen Fällen werden auch Schäden an Teilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, von der privaten Hausratversicherung übernommen. Wohnen Sie zur Miete, muss in der Regel der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Türen und Fenster in Ihrer Wohnung repariert werden. Möglicherweise übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Kosten, sofern darin auch Schäden durch einen Einbruch abgedeckt sind. Wohnen Sie im Eigenheim, prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung Einbruchschäden abdeckt und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz.

6. Über Einbruchschutzmaßnahmen für die Zukunft schlau machen

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein traumatisches Erlebnis. Betroffene fühlen sich in Ihrem Zuhause oft nicht mehr sicher. Manchmal hilft es, einige zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen im Haus zu treffen, um künftige Einbrüche unwahrscheinlicher zu machen. Darunter fallen beispielsweise spezielle Tür- und Fensterschlösser oder eine Alarmanlage. Melden Sie sich dazu am besten bei einer polizeilichen Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Für einige Maßnahmen zum Einbruchschutz können Sie sogar Fördermittel bei der KfW beantragen.


Telefonnummern Sparkassenkunden:

  • Kreditkarten-Hotline & Verlust der Kreditkarte (24-Stunden-Service): 030 245 534 00
  • Verlust der Sparkassen-Card (24-Stunden-Service): 030 869 869 05
Ihr nächster Schritt:

Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030/869 869 06.

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