Unsere Bauspar-Expertin Marita Radtke sagt:
„Bausparverträge haben keine festen Laufzeiten, das heißt, dass es kein festgelegtes Datum gibt, zu dem die Zuteilung erfolgt. Trotzdem haben Sie mit Ihrem Sparverhalten einen Einfluss darauf, wann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Die Voraussetzungen für die Zuteilung sind erfüllt, wenn Ihr Bausparvertrag mindestens über 18 Monate lief, Sie ein Mindestguthaben von rund 30 bis 40 % der Bausparsumme angespart haben und eine ausreichende Sparzeit gegeben ist.
Sobald Sie die Zuteilung für Ihren Bausparvertrag erhalten, werden Sie von Ihrer Bausparkasse darüber benachrichtigt. Dieser Benachrichtigung ist ein Auszahlungsauftrag für Ihr Guthaben beigefügt. Sie können nun über Ihr Bausparguthaben sowie Ihr Bauspardarlehen verfügen, sofern Sie die Darlehensvoraussetzungen erfüllen.
Nach der Zuteilung haben Sie 15 Monate Zeit, um die Auszahlung Ihrer Bausparsumme zu beantragen und die dafür nötigen Unterlagen einzureichen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann Ihnen die Bausparkasse eine weitere Frist von 6 Monaten setzen. Anschließend entfällt die Pflicht der Bausparkasse, Ihnen das Bauspardarlehen zu gewähren. Wenn Sie die Auszahlung noch nicht wahrnehmen wollen, können Sie die Zuteilung später neu beantragen.“
Jetzt noch schneller Ihre Sparauszahlung beantragen: Profitieren Sie vom neuen kontaktlosen Service der LBS Nord. Auf der Internetseite www.lbs-nord.de stehen neue Auszahlungsformulare (Kündigungsauszahlung und Auszahlung nach Zuteilung) zum Download für Sie bereit.
Damit können Sie die Auszahlung Ihres Bausparguthabens direkt bei der LBS Nord beauftragen, entweder
Die Unterschriftsbestätigung sowie – bei zugeteilten Verträgen – die Bestätigung der wohnwirtschaftlichen Verwendung durch einen Sparkassenberater entfällt.
Die notwendigen Dokumente (inklusive Ausweiskopie und ggf. erforderliche wohnwirtschaftliche Verwendungsnachweise) senden Sie einfach direkt an die LBS Nord.
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