„Ja, das ist grundsätzlich möglich. Denn bis zu einer Höhe von 30.000 Euro kann ein Bauspardarlehen auch ohne kostenintensive Eintragung einer Grundschuld für Mieter und Eigentümer in Anspruch genommen werden. Viele unserer Kunden nutzen daher für die Modernisierung ihrer Mietwohnung einen Bausparvertrag.
Allerdings sollten Sie als Mieter bei einer Modernisierung der Wohnung einige Punkte beachten. So sollte das Mietverhältnis nicht nur von kurzer Dauer sein, damit sich der Aufwand auch lohnt. Wie Sie Ihre Wohnung einrichten, bleibt Ihnen als Mieter zwar zunächst einmal selbst überlassen. Für größere Modernisierungsmaßnahmen müssen Sie aber die Zustimmung des Vermieters einholen. Eine Erhöhung der Miete infolge der Modernisierung müssen Sie indes nicht befürchten, schließlich tragen Sie die Baukosten ja selbst. Sie sollten beim Vermieter außerdem erfragen, ob bei Ihrem Auszug ein Rückbau in den ursprünglichen Zustand notwendig ist. Denn dies bringt zusätzliche Kosten mit sich. Ferner ist zu klären, ob der Vermieter Ihnen Wertersatz leisten muss, wenn Sie ausziehen, bevor Sie Ihre Investition abgewohnt haben. Idealerweise sichern Sie den Wert Ihrer Modernisierung vertraglich ab und treffen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter. Darin können Sie dann eine Vertragslaufzeit definieren, innerhalb derer Sie Ihre Modernisierungsinvestition abwohnen, sowie eine Abfindung bestimmen, die Ihnen Ihr Vermieter zahlt, wenn Sie vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausziehen.“
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