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Profitieren Sie von KfW-Förderprogrammen bei klimafreundlichen Neubauten.

Neue KfW-Förderung für Neubau

Zum 1. März 2023 hat die KfW Förderbank ihr neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ gestartet. Die Förderung ist auf Neubauvorhaben gerichtet, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung setzen und eine geringe CO2-Emission aufweisen. Der Bund stellt dafür finanzielle Mittel im Umfang von jährlich 750 Millionen Euro bereit. Wir zeigen das neue Förderprogramm im Überblick:

KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“: Das Wichtigste in Kürze

Der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau“ richtet sich an Bauherren und Käufer, die auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit setzen. Gefördert werden der Neubau von Wohngebäuden sowie der Erstkauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung innerhalb von 12 Monaten nach der Fertigstellung. Voraussetzung ist, dass alle Maßnahmen den Richtlinien für klimafreundliches Bauen entsprechen.

Was wird gefördert?

Als klimafreundlich gelten Wohngebäude, die 

  • den Standard KfW-Effizienzhaus 40 (EH40) erreicht haben,
  • in ihrem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus) erfüllt werden, 
  • Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugen (kein Öl, Gas oder Biomasse). 

Gefördert werden außerdem Gebäude, die zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen über eine sogenannte QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung verfügen.

Wer wird gefördert?

Die KfW unterscheidet bei der Förderung von Wohngebäuden zwischen Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Gebäude selbst nutzen (Förderprogramm 297) und Personen, Unternehmen oder Organisationen, die das Wohngebäude vermieten wollen (Förderprogramm 298).

Voraussetzung für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig sind bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten sowie Kosten für Fachplanung- und Baubegleitungsleistung, Zertifizierung und Kosten für die Einbindung von Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberatern.

  • Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden ohne QNG-Zertifikat, 150.000 Euro bei Gebäuden mit QNG-Zertifizierung 
  • Laufzeit: 4 bis 35 Jahre 
  • Zinsbindung: bis 10 Jahre 
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW

Weitere Informationen zu den Programmen „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ finden Sie auf den Seiten der KfW >>

Die Immobilien-Experten der Berliner Sparkasse und der LBS Nord erstellen individuelle Finanzierungskonzepte und informieren auch über die Förderprogramme der KfW.

Ergänzendes Förderprogramm: Familienförderung voraussichtlich ab Juni 2023 Zur Förderung des Wohneigentums speziell für Familien unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (60.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen bei einem Kind) hat die Bundesregierung ein ergänzendes Förderprogramm angekündigt. Mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF) soll die Förderung für klimafreundliche Neubauten bis auf maximal 240.000 Euro erhöht werden.

 

Energieeffizient sanieren: Förderung für Bestandsimmobilien 

Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses bzw. einer Wohnung kann bei der KfW weiterhin das Programm „Wohngebäude – Kredit“ (261) genutzt werden.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen für Immobilien finden Sie in unserem Ratgeber „Bauen, kaufen, modernisieren - Fördermittel für Immobilien im Überblick“ und auf der Angebotsseite KfW-Förderkredite der Berliner Sparkasse.

Ihr nächster Schritt:

Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Sie erreichen die Experten der LBS Nord unter 030/526 885 4798 oder nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage.

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