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Das kostenfreie Startkonto ist das perfekte Konto für alle im Alter von 0 - 17 Jahren. Es begleitet durch die Zeit von Geburt bis zum Erwachsenwerden. Einmal eröffnet passt es sich den Bedürfnissen der jeweiligen Lebensphase an.
¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Kontoführung | kostenlos |
Aktuelle Guthabenverzinsung | 1,00 % p.a. bis 1.000,00 EUR, dann 0,01 % p.a. |
Online-Banking | möglich (nur Abfrage) |
Kontoauszüge | kostenloser Versand |
Dispositionskredit2 | - |
Sparkassen-Card¹ p.a. | - |
Visa Card Basis¹ | - |
Kreditkarte | - |
¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
2eingeräumte Kontoüberziehung
Kontoführung | kostenlos |
Aktuelle Guthabenverzinsung | - |
Online-Banking | inklusive |
Kontoauszüge | Kontoauszugsdrucker |
Dispositionskredit2 | - |
Sparkassen-Card (Debitkarte) p.a. | eine Karte inklusive |
Visa Card Basis¹ | kostenlos |
Kreditkarte | - |
¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
2eingeräumte Kontoüberziehung
Antworten finden
Mit einer Elternvollmacht können sich die gesetzlichen Vertreter gegenseitig bevollmächtigen. Die Elternvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten eines oder mehrerer Kinder. Jeder Elternteil kann somit ohne Zustimmung des Anderen, z.B. weitere Konten eröffnen, Online-Banking abschließen oder Debitkarten beantragen.
Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Konto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie einen finanziellen Grundstock für Ihr Kind. Schon ab einem Alter von sieben Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist ein Girokonto für Jugendliche dann sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, im zunehmend eigenständigen Alltag bargeldlos zu bezahlen, online sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.
Nein, die Sparkassen-Card1 muss in einem PrivatkundenCenter beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ab 12 Jahren kann Ihr Kind mit Ihrer Zustimmung Online-Banking nutzen. Vereinbaren können Sie dies in einem PrivatkundenCenter Ihrer Wahl. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Die Visa Card Basis¹ kann ganz einfach in einem PrivatkundenCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Startkonto wandelt sich automatisch in das Junge Konto und bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Informieren Sie sich auch in unserem Produkt-Flyer Startkonto (PDF).