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Das kostenfreie Startkonto ist das perfekte Konto für alle im Alter von 0 - 17 Jahren. Es begleitet durch die Zeit von Geburt bis zum Erwachsenwerden. Einmal eröffnet passt es sich den Bedürfnissen der jeweiligen Lebensphase an.

  • Kostenfreies Konto für Kinder und Jugendliche
  • Variable Guthabenverzinsung bis zum 12. Geburtstag, aktuell 1,00 % p.a. für die ersten 1.000 Euro
  • Jederzeit verfügbar
  • Ab 7 Jahren können Kinder mit Zustimmung der Eltern eigenständig Geld abheben
  • Ab 12 Jahren Sparkassen-Card1 und Visa Card Basis1 möglich
  • Ab 12 Jahren Online-Banking möglich
  • Lebenslange Kontonummer

¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

Wie eröffnen Sie ein Startkonto für Ihr Kind?

Die Kontoeröffnung muss durch die gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Vereinbaren Sie hierzu am Besten einen Termin in einem PrivatkundenCenter. Welche Unterlagen für die Kontoeröffnung erforderlich sind, erfahren Sie in unserer praktischen Checkliste.

KNAX-Klub-Mitgliedschaft

KNAX-Klub-Mitgliedschaft

Mit dem Startkonto und der automatischen KNAX-Klub-Mitgliedschaft, lernen Kinder, dass Zinsen mehr aus ihrem Taschengeld machen und wie man sich durch Sparen Wünsche erfüllen kann.

Leistungen
Alter: 0 - 11 Jahre
Kontoführung kostenlos
Aktuelle Guthabenverzinsung 1,00 % p.a. bis 1.000,00 EUR, dann 0,01 % p.a.
Online-Banking möglich (nur Abfrage)
Kontoauszüge kostenloser Versand
Dispositionskredit2 -
Sparkassen-Card¹ p.a. -
Visa Card Basis¹ -
Kreditkarte -


¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
2eingeräumte Kontoüberziehung

Alter: 12 - 17 Jahre
Kontoführung kostenlos
Aktuelle Guthabenverzinsung -
Online-Banking inklusive
Kontoauszüge Kontoauszugsdrucker
Dispositionskredit2 -
Sparkassen-Card (Debitkarte) p.a. eine Karte inklusive
Visa Card Basis¹ kostenlos
Kreditkarte -


¹Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
2eingeräumte Kontoüberziehung

Starkes Duo

Die Sparkassen-Card (Debitkarte) ergänzt Ihr Girokonto optimal – vor allem beim Bezahlen und Geldabheben.

Volle Kontrolle

Die Visa Card Basis¹ funktioniert auf Guthabenbasis. Sie können nur ausgeben, was Sie haben.

Sperr-Notruf

Der Sperr-Notruf für alle Karten und Ihren Online-Banking-Zugang – Tag und Nacht für Sie da.

Immer in der Nähe

Kostenfrei Bargeld ziehen – mit der Sparkassen-Card deutschlandweit rund 22.000 Geldautomaten nutzen.

Sicherheit für Jugendliche

Der GeldKarte-Chip ist mit einem Jugend-Schutz-Merkmal ausgestattet. Erst bei Volljährigkeit können Jugendliche uneingeschränkt über Waren an Automaten und im Internet verfügen.

Die meistgenutzte Banking-App

Bequem unterwegs alle Geldgeschäfte auf einen Klick erledigen.

FAQ

Antworten finden

Was ist eine Elternvollmacht?

Mit einer Elternvollmacht können sich die gesetzlichen Vertreter gegenseitig bevollmächtigen. Die Elternvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten eines oder mehrerer Kinder. Jeder Elternteil kann somit ohne Zustimmung des Anderen, z.B. weitere Konten eröffnen, Online-Banking abschließen oder Debitkarten beantragen.

Ab wann braucht mein Kind ein Konto?

Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Konto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie einen finanziellen Grundstock für Ihr Kind. Schon ab einem Alter von sieben Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. So helfen Sie Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist ein Girokonto für Jugendliche dann sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, im zunehmend eigenständigen Alltag bargeldlos zu bezahlen, online sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.

Bekommt mein Kind mit 12 Jahren automatisch eine Sparkassen-Card¹?

Nein, die Sparkassen-Card1 muss in einem PrivatkundenCenter beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Ab wann kann mein Kind Online-Banking nutzen und wie wird es eingerichtet?

Ab 12 Jahren kann Ihr Kind mit Ihrer Zustimmung Online-Banking nutzen. Vereinbaren können Sie dies in einem PrivatkundenCenter Ihrer Wahl. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.  

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.

Wie beantrage ich eine Visa Card Basis¹ für mein Kind?

Die Visa Card Basis¹ kann ganz einfach in einem PrivatkundenCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Kann das Startkonto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Startkonto wandelt sich automatisch in das Junge Konto und bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.

Informieren Sie sich auch in unserem Produkt-Flyer Startkonto (PDF).

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