Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des Startkontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Das Startkonto für Kinder mit attraktiver Mitgliedschaft im KNAX-Klub inklusive.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertretung notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Sie können Ihrem Kind schon zur Geburt ein Konto einrichten. Auf diese Weise bilden Sie einen finanziellen Grundstock für Ihr Kind. Schon ab einem Alter von sieben Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. So helfen Sei Ihrem Nachwuchs frühzeitig, ein Gefühl für das eigene Geld zu entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist ein Girokonto für Jugendliche sinnvoll – das sehen auch viele Verbraucherzentralen so. Denn dadurch erhält Ihr Kind die Möglichkeit, im zunehmend eigenständigen Alltag bargeldlos zu bezahlen, online sein Konto zu verwalten und die Handykarte aufzuladen.
Eine Sparkassen-Card4 bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card4 automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card4 erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Berliner Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Die Visa Card Basis4 kann ganz einfach in einem BeratungsCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 12. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Berliner Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die App Sparkasse nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Startkonto wandelt sich automatisch in das Junge Konto und bleibt bis zum 25. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Startkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen.
3 Am Schalter Ihrer Berliner Sparkasse.
4 Hierbei handelt es sich um eine Debitkarte.
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