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So lesen Sie Ihre Renteninformation und entdecken Versorgungs­lücken

Wie Sie den aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche richtig verstehen und worauf Sie achten sollten

Was ist die Renteninformation?

Die Renteninformation zeigt, wie sich Ihre gesetzliche Rente bis zum Rentenbeginn entwickeln könnte und enthält die Höhe einer eventuellen Erwerbsminderungsrente. So wissen Sie, was zu erwarten ist und inwieweit Sie ergänzend privat vorsorgen sollten.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie das Schreiben über Ihren Stand bei der Altersvorsorge (Versicherungsverlauf) jährlich erhalten. Wenn Sie das Schreiben verlegt haben, können Sie es jederzeit neu anfordern.

Tipp: Wer einen neuen Personalausweis oder eine sogenannte Signaturchipkarte besitzt, kann den Dienst der Deutschen Rentenversicherung im Internet nutzen. Online finden Sie den Überblick über Ihre gespeicherten Zeiten und die aktuellen sowie hochgerechneten Ansprüche auf Ihrem Rentenkonto.

Übrigens: Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Verbraucher automatisch alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und informiert über alle bislang in der Rentenversicherung gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Ebenfalls enthalten sind Ihre erwirtschafteten persönlichen Entgeltpunkte und weitere Informationen zum Rentenbeginn. Auf Antrag können Sie eine Rentenauskunft auch schon früher erhalten.

Welche Auskünfte enthält die Renteninformation?

1. Datum Regelaltersrente

Hier erfahren Sie, wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Für alle, die nach 1963 geboren sind, beginnt die Regelaltersrente einen Monat nach dem 67. Geburtstag. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann natürlich auch vorher schon in Rente gehen, frühestens mit 63 Jahren, sofern mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

2. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Direkt unter dem Datum Ihres Rentenbeginns steht ein wichtiger Absatz: Von der Rente sind auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zu zahlen. Die im Infokasten Ihrer Renteninformation ausgewiesenen Zahlen sind also Brutto-Renten.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Die Rentenversicherungsträger zahlen hiervon eine Hälfte, die andere Hälfte Sie. Da dieser Beitrag die Kosten der Krankenkassen aber nicht deckt, wird ein Zusatzbeitrag veranschlagt, der ebenfalls zu gleichen Teilen zwischen Ihnen als Rentner und der Rentenversicherung aufgeteilt wird. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes ist variabel und wird von den Krankenkassen unabhängig in ihrer Satzung festgelegt. Als Richtwert können Sie derzeit etwa 0,9 Prozent veranschlagen.

Gesetzlich krankenversicherte Senioren sind zudem pflichtversichert in einer Pflegekasse und zahlen diese Beiträge in voller Höhe allein. Seit 2019 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent und ohne Kinder 3,3 Prozent. Für kinderlose Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, entfällt der 0,25 prozentige Zuschlag. Privat krankenversicherte Rentner müssen einen privaten Pflegetarif abschließen.

Achtung: Die in der Renteninformation prognostizierte Rente muss also noch um den Beitrag zur Kranken-/Pflegeversicherung reduziert werden – dies allein bedeutet einen Abzug von 11,25 bis 11,5 Prozent.

3. Steuern

Die steuerliche Veranlagung Ihrer Rente wird bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 100 Prozent angehoben. Derzeit liegt der steuerpflichtige Anteil bereits bei 78 Prozent.

Auch wenn Sie Ihre komplette Rente versteuern müssen, gilt aber der steuerliche Grundfreibetrag. 2023 liegt er für Alleinstehende bei 10.908 Euro jährlich. Bei einer Zusammenveranlagung von Ehe- oder ‎Lebenspartnern gilt der ‎doppelte Betrag. Wer eine Rente erhält, die unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlt keine Steuern.

4. Summe Erwerbsminderung

Die erste Zahl im Infokasten der Renteninformation beziffert Ihren aktuellen Rentenanspruch, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und dies ärztlich attestiert wurde. Die Erwerbsminderungsrente greift auch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, aber arbeitslos sind.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und mindestens drei Jahren den Pflichtbeitrag eingezahlt haben.

5. Summe Regelaltersrente

Hier sehen Sie die Höhe der derzeitigen monatlichen Rente, die Sie nach Erreichen des Rentenalters ohne weitere Einzahlungen erhalten würden (zweite Zahl im Infokasten der Renteninformation).

Die dritte Zahl zeigt an, wie hoch Ihre tatsächliche Regelaltersrente wäre, wenn Sie bis zum regulären Renteneintritt weiter den gleichen Verdienst hätten, wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

6. Rentenanpassung

Die Hochrechnung Ihrer Altersrente beinhaltet keine potentiellen Rentenanpassungen des Staates.  Beispielhaft wird an dieser Stelle der Renteninformation daher berechnet, wie sich Ihre Rente bei einer jährlichen Rentenerhöhung von ein beziehungsweise zwei Prozent entwickeln könnte. Die Inflation bleibt dabei unberücksichtigt.

7. Kaufkraftverlust

Bis Sie in Rente gehen, wird der Euro weiterhin der Inflation unterliegen. Der Kaufkraftverlust lag im Februar 2023 bei 8,7 Prozent, schwankt aber naturgemäß von Monat zu Monat.
Achtung: Die in der Renteninformation angegebenen Beträge berücksichtigen diesen Effekt nicht. So werden 1.000 Euro bei einer unterstellten Inflationsrate von 1,6 Prozent p.a. in 25 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 672,45 Euro haben!

8. Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Ihre gesetzliche Rente wird weit unter Ihrem letzten Einkommen liegen. Diese Differenz bezeichnet man als „Versorgungslücke“. Lt. Pestel-Institut werden in Berlin 35 bis 40 Prozent der heute 45- bis 50-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur eine Rente von maximal 800 Euro pro Monat erhalten. Damit wird klar, dass eine Zusatzvorsorge unverzichtbar ist.

Handeln Sie frühzeitig, um im Alter nicht unter finanziellen Sorgen leiden zu müssen. Schon kleine Beträge können durch Zins- und Zinseszinseffekt langfristig eine private Zusatzrente bilden.

Sprechen Sie uns gerne an für eine individuelle Beratung rund um die Themen Altersrente und private Vorsorge.

Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern. Umfassendere Inhalte zum Thema Renteninformation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

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