Aktualisiert 26.01.2025
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung: Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Vorsorge. Aber auch für Arbeitgeber hat es viele Vorteile, sich an der Absicherung ihrer Angestellten im Ruhestand zu beteiligen.
Seit 2002 gehört die betriebliche Altersversorgung zu den verbrieften Arbeitnehmerrechten in Deutschland. Der Staat fördert diese zweite Säule der Altersvorsorge, weil absehbar ist, dass die gesetzliche Rente allein zur Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand nicht mehr ausreichen wird. Wer zusätzlich vorsorgt, soll belohnt werden. Rund die Hälfte aller regulär Beschäftigten in Deutschland hat eine aktive Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung.
Bei der betrieblichen Altersversorgung profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Der große Vorteil der betrieblichen Altersversorgung: Bei der sogenannten Entgeltumwandlung geht der Vorsorgebeitrag nicht vom Nettoeinkommen ab, sondern vom Bruttogehalt. Dadurch müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weniger Sozialabgaben zahlen. Für die Mitarbeitenden reduziert sich außerdem noch die Steuerlast.
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Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kann auch diese in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Das können bis zu 40 Euro im Monat sein, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt zahlen. Der Arbeitgeber profitiert von der positiven Imagewirkung: Gerade wenn Fachkräfte angeworben oder im Unternehmen gehalten werden sollen, ist das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung fast schon unerlässlich. Neben dem Prestigegewinn zahlt sich vor allem eine firmenfinanzierte Arbeitgeberleistung positiv auf das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation aus.
Laut dem Alterssicherungsbericht 2024 der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung verfügen mehr als 20 Millionen sozialversicherte Beschäftigte in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung. Bei Unternehmen aus dem Kredit- und Versicherungsgewerbe liegt die bAV-Quote besonders hoch, laut letztem Stand bei rund 88 Prozent der Beschäftigten.
Vorteile der Betriebsrente für Arbeitgeber:
Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direktzusage: Für die Wahl der passenden betrieblichen Altersversorgung spielen viele verschiedene Aspekte eine Rolle, sowohl für das Unternehmen als auch für die Belegschaft. Für den Arbeitgeber sind zum Beispiel eine einfache Abwicklung oder ein geringer Verwaltungsaufwand wichtig. Oder die Frage, ob auch die Geschäftsführung und leitende Angestellte abgesichert werden sollen. Auch die Auswirkungen auf die Bilanz spielen eine entscheidende Rolle.
Diese Modelle der betrieblichen Altersversorgung gibt es:
Hier schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab, meist bei einem Lebensversicherer.
Die rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und legt das Geld am Kapitalmarkt an.
Auch sie ist rechtlich selbstständig und übernimmt für den Arbeitgeber die Verwaltungsprozesse.
Sie wird vor allem leitenden Angestellten angeboten. Dazu muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden.
Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? Dann sind die Ansprüche der Arbeitnehmer in der Regel vom Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass das Geld bei einer Insolvenz des Betriebs verloren geht.
Für die Arbeitnehmer ist eher von Bedeutung, dass sie ihre Anwartschaften bei einem Jobwechsel zu einem anderen Unternehmen mitnehmen können, oder die Frage, wie die Ansprüche auf die eingezahlten Beträge zum Beispiel bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.
Für beide Seiten spielen die gewünschte jährliche Beitragshöhe, steuer- und bilanzrechtliche Aspekte sowie unternehmenspolitische Faktoren eine Rolle. Durchaus von Vorteil ist es, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aktiv eine betriebliche Altersversorgung anbieten. So können sie das Modell selbst bestimmen und mit dem Leistungsumfang festlegen, wie hoch die Einsparung bei den Lohnnebenkosten ist.
Beim Einzahlen in die betriebliche Altersversorgung fallen keine Steuern an, in der Auszahlungsphase hingegen schon.
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen, werden zunächst keine Steuern fällig. Das liegt daran, dass Ihr Unternehmen das Geld direkt von Ihrem Bruttogehalt abzieht. In der Auszahlungsphase im Alter müssen Sie das Geld hingegen versteuern. Insgesamt machen Sie damit in der Regel trotzdem einen Gewinn: Ihre Steuerbelastung ist normalerweise höher, wenn Sie jung sind, arbeiten und einzahlen.
Fazit: Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung |
| Die betriebliche Altersversorgung gehört zu den effektivsten Möglichkeiten, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Sie kann die staatliche Rente sinnvoll ergänzen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von dem Modell. Lassen Sie sich am besten beraten, um die ideale Altersvorsorgestrategie für Ihre Rente zu finden. |
Die betriebliche Altersversorgung gehört zu den effektivsten Möglichkeiten, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Sie kann die staatliche Rente sinnvoll ergänzen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von dem Modell. Lassen Sie sich am besten beraten, um die ideale Altersvorsorgestrategie für Ihre Rente zu finden.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, einen Teil seines Bruttogehalts über die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.
Beschäftigte sparen Steuern und Sozialabgaben, erhalten mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss und können ihre Anwartschaften bei einem Jobwechsel mitnehmen.
Als Arbeitgeber profitieren Sie von geringeren Lohnnebenkosten, höherer Mitarbeiterbindung und einem besseren Image. Zudem erfüllt Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anspruch gegenüber den Beschäftigten.
Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt. Damit bleibt das eingezahlte Geld erhalten, selbst wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss.
Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offenlässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
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