Der Verlust eines Ihnen nahestehenden Menschen bringt neben der Trauer leider auch einen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, welche die Berliner Sparkasse betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen zusammengestellt. In Ausnahmefällen sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich. Sollte dies auf Sie zutreffen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!
Berliner Sparkasse
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
Die Bearbeitung erfolgt dann zentral, so dass Sie die Unterlagen auch persönlich in jedem Standort der Berliner Sparkasse abgeben können.
Diese müssen eingereicht werden, sofern die folgenden Bedingungen zutreffen:
Das Einreichen von Unterlagen per e-mail, FAX, sowie von Kopien. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen, müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original einzureichen.
Sparurkunden zur Abwicklung werden nicht oder unvollständig aufgeliefert (es fehlen Sicherungskarten) - insbesondere fehlt bei Lose-Blatt-Sparkonten das letzte gültige Sparkassenbuchblatt.
Fehlender eindeutiger Auftrag (nicht per e-mail oder FAX) unter Nennung der Erbquoten oder eindeutiger Beträge.
Die Abwicklung des Nachlasses ist nur in seiner Gesamtheit möglich. Teilverfügungen einzelner Erben sind nicht möglich
Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsniederschrift oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, welche vom Nachlassgericht ausgestellt werden.
Nur in dieser Form genießen diese den öffentlichen Glauben.
Wir sind dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Aus diesem Grund sind leider keine telefonischen Auskünfte möglich.
Bestattungskosten sind nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers anzuweisen. Für die Erstattung der Kosten müssen wir denjenigen (also auch Bestattungsunternehmen selbst), der die Kosten getragen hat, an die Erben bzw. bei Unkenntnis an das Nachlassgericht verweisen. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Auskunftsrecht.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.
Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde.