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Nachlass wird übergeben

Nachlass erben: Es bleibt in der Familie

Was passiert mit Konten und Wertpapieren, wenn der Nachlass an die Erben übergeht? Wem gehört das Elternhaus? Besteht Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung? Wie werden Schmuck und Antiquitäten bewertet? Was passiert mit eventuell vorhandenen Schulden des Erblassers? Lesen Sie hier, was Sie zum Thema Nachlass wissen sollten.

1. Vermögen erben: Wer hat welchen Anspruch?

Die Bewertung von Konten, Sparbüchern und Bargeldreserven des Erblassers ist meist unproblematisch. Nach Abzug eventuell vorhandener Verbindlichkeiten steht der Nachlass für die Erben schnell fest. Ein Sonderfall ist das Gemeinschaftskonto von Paaren. Hier geht grundsätzlich die Hälfte des Guthabens in den Nachlass für die Erben ein – auch wenn beide Partner nicht zu gleichen Teilen eingezahlt hatten. 

Bei Aktien und Wertpapieren sind die Kurse des Todestages maßgeblich. Auch auf den Depotwert fällt nach Abzug der Freibeträge Erbschaftssteuer an. Da die Erben gewöhnlich wochenlang keinen Zugriff auf das Depot haben, könnten sich fallende Kurse zum finanziellen Desaster entwickeln. Eine erteilte Vollmacht zu Lebzeiten, die über den eigenen Tod hinausreicht, kann hier eine Lösung sein.  

Tipp: Den plötzlichen finanziellen Zugewinn sinnvoll und effizient anzulegen, ist oft eine Herausforderung für die Erben. Hier unterstützen Sie die Vermögensberaterinnen und -berater der Berliner Sparkasse gerne. 

2. Immobilien erben und vererben

Das Elternhaus gehört zu den emotionalsten und meist auch bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft – und es sorgt am häufigsten für Konflikte. Denn geht die Immobilie laut gesetzlicher Erbfolge an die Verwandtschaft, muss diese sich als Erbengemeinschaft für das Haus oder die Wohnung bei Verwendung, Verwaltung oder Veräußerung einigen. Immobilieneigentümer sollten besser im Testament dafür sorgen, dass mit dem Nachlass für die Erben ihr Lebenswerk am Ende nicht zum Zankapfel eines Erbstreits wird und womöglich zwangsversteigert werden muss.  

Übrigens: Für das Finanzamt zählt der Verkehrswert (bis 1995 galt der günstigere Einheitswert), nur die selbst genutzte Familienimmobilie wird geschont: Der überlebende Partner bleibt steuerfrei im gewohnten Zuhause – sofern er dort noch zehn Jahre lebt. Wenn er vorher umzieht, wird nachbesteuert. Wird er in dieser Zeit Pflegefall oder stirbt, passiert dies nicht. Dies gilt auch für die Kinder, die zeitnah einziehen. Diese müssen allerdings alles über 200 Quadratmeter Wohnfläche versteuern.

3. Nachlass erben: Der Rentenanspruch der Hinterbliebenen

Der Tod eines Menschen bedeutet für den überlebenden Partner meist auch einen finanziellen Einschnitt. Das Sterbevierteljahr soll hier unterstützen: War der Erblasser verheiratet, erhält der hinterbliebene Ehepartner noch drei Monate dessen volle gesetzliche Rente. Gut zu wissen:

  • Anschließend erhalten Partner unter 47 Jahren noch zwei Jahre die kleine Witwenrente in Höhe von 25 Prozent.
  • Ist der Partner über 47 Jahre alt oder leben noch minderjährige Kinder im Haushalt, hat er Anspruch auf die große Witwenrente. Diese beträgt 55 bzw. 60 Prozent der letzten Rente des Verstorbenen.
  • Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung steht zudem eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente zu.
4. Sachwerte im Nachlass erben

Befinden sich in der Hinterlassenschaft wertvolle Gegenstände wie Autos, Antiquitäten oder Schmuck, müssen diese für die Ermittlung der Erbmasse bewertet werden. Am einfachsten geschieht dies durch einen Verkauf oder durch einen Vergleich auf Internetportalen. Bei Kunst, Schmuck oder Sammlungen sollte im Zweifel ein Gutachter hinzugezogen werden, der den Wert des Nachlasses für die Erben ermittelt.  

Auch hier gilt: Um Streit unter den Erben vorzubeugen, sollten besonders wertvolle oder emotionale Gegenstände wie das edle Service, der Familienschmuck oder auch Fotoalben bei der Nachlassplanung im Testament einzelnen Erben zugeordnet werden.

5. Werden Schulden vererbt

Grundsätzlich tritt der Erbe in die Rechtsposition des Verstorbenen – mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten. Zu Letzteren gehören nicht nur die Kosten von Beerdigung, die Nachlassverwaltung oder auch die Erbschaftssteuer, sondern auch die bestehenden Verbindlichkeiten. Dazu zählen etwa Miet- und Steuerschulden, Kredite oder Hypothekendarlehen, Unterhaltsansprüche und auch Ratenkredite bei Händlern.   

Wichtig: Sollte beim Wert des Nachlasses für den Erben unterm Strich ein Minus herauskommen, kann das Erbe ausgeschlagen werden – allerdings nur innerhalb von sechs Wochen nach dem Erbfall.

Nachlass: Erben und Vererben ohne Probleme – mit der Berliner Sparkasse 

Wer den Nachlass unter den Erben gerecht aufteilen will, muss unterschiedliche Regeln und Geltungsansprüche beachten. Oft sind diese für Laien schwer verständlich. Damit die Weitergabe des Vermögens an die nächste Generation nichtsdestotrotz unkompliziert verläuft, steht Ihnen die Berliner Sparkasse unterstützend zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

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