Erschienen im Tagesspiegel am 09.10.2019
Anlegerfrage an Klaus Kramer, Direktor Private Banking der Berliner Sparkasse
Zins- und Kursmanipulationen, Preisabsprachen, unzureichende Gefahrenhinweise. Juristische Auseinandersetzungen sind für die Aktienkonzerne nicht neu, doch sie haben sich vervielfacht und im Zuge der Globalisierung teils nicht gekannte Tragweiten angenommen. Immerhin: Für Rechtsrisiken haben allein die Dax-Konzerne im vergangenen Jahr insgesamt 17,5 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet, allen voran Autokonzerne.
Und je besser ein Unternehmen finanziell vorbereitet ist, desto besser für seine Anleger. Wer einschätzen möchte, ob ein betroffenes Unternehmen für Strafzahlungen und Schadensersatzansprüche angemessen gerüstet ist, kann sich an historischen Urteilen orientieren. Schwierig ist das allerdings, wenn Prozesse in Ländern geführt werden, die keine Begrenzung der Strafen vorsehen, oder wenn keine vergleichbaren Fälle bekannt sind. In jedem Fall kann das Gespräch mit einem Finanzberater mehr Einblick in die rechtlichen Vorgänge und ihre Auswirkungen für Anteilseigner verschaffen.
Leider bedeutet manchmal auch schon die Aussicht auf Strafen immense Verluste für Anleger. Beispiel Bayer: Der Pharmakonzern steht in den USA nach der Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto mehr als 10.000 Klägern gegenüber. Die Sorge vor Milliardenstrafen hat den Börsenwert des einst teuersten DAX-Konzerns binnen eines Jahres um 35 Prozent einbrechen lassen.
Wie sensibel Aktienkurse auf Rechtsrisiken reagieren, lässt sich womöglich auch aus dem Verhalten der Volkswagen-Führungsspitze ablesen. Erst kürzlich hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ihr vorgeworfen, „den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben“.
Wie der Fall Wirecard zeigt, sollten Anleger bei Rechtsrisiken nicht grundsätzlich in Aktionismus verfallen: Der Verdacht der Bilanzmanipulation ließ die Aktie im Frühjahr zwar zunächst in den Keller fallen. Schließlich aber verloren die Vorwürfe an Brisanz und die Aktie erholte sich. Spätestens wenn Rechtsverstöße von Unternehmenslenkern nachgewiesen sind, wird das Buy-and-Hold-Prinzip jedoch ausgehebelt. Dann sollten Anleger ihrem persönlichen Rechtsempfinden folgen und in Ruhe prüfen, ob sie sich mit Geschäftspolitik und Produkten eines Hauses identifizieren können oder nicht.