Erschienen im Tagesspiegel am 25.04.2019
Anlegerfrage an Klaus Kramer, Direktor Private Banking der Berliner Sparkasse
Viele Menschen wünschen sich die Gewissheit, dass ihr über Jahrzehnte Erspartes und Erarbeitetes auch über das eigene Leben hinaus für einen guten Zweck verwendet wird. Wer keine Erben oder keine ganz genaue Vorstellung davon hat, wozu das Geld einmal gut sein soll, für den sind das Stiften oder Zustiften interessant. 554 Stiftungen wurden deutschlandweit im vergangenen Jahr gegründet. Zu welchem Zweck – ob eng definiert oder mit großem Spielraum – bleibt allein dem Stifter überlassen.
In Berlin kann eine gemeinnützige Stiftung ab einem Stiftungskapital von rund 100.000 Euro errichtet werden. Da eine Stiftung aber nur die Erträge ausschütten darf, die sie selbst erwirtschaftet, lohnt sich das erst bei einem größeren Vermögen. Außerdem haben nahe Angehörige im Todesfall Pflichtteilsansprüche – es sollte also rechtzeitig mithilfe von Experten geklärt werden, wie viel vom Erbe für eine eigene Stiftung übrig bleibt. Eine gute Alternative sind Zustiftungen. Schon mit kleineren Summen wird so das Vermögen einer bestehenden Stiftung aufgestockt und deren Arbeit im besten Fall langfristig abgesichert. In beiden Fällen spart man sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuern.
Einen großen Unterschied macht, ob die Stiftung zu Lebzeiten oder im Todesfall gegründet wird. Es kann zwar große Freude bereiten, das Entstehen und erste Wirken der eigenen Stiftung aktiv zu begleiten. Doch wer sich für die Gründung nach dem Tod entscheidet, hat bis zuletzt uneingeschränkten Zugriff auf die eigenen Rücklagen – und damit finanzielle Sicherheit, etwa für den Fall, dass im Alter hohe Pflegekosten entstehen.
Beim Stiften im Nachhinein ist die Vorbereitung das A und O. Name, Sitz, Zweck, die Höhe des einzubringenden Vermögens sowie die Bildung des Vorstands gehören ins Testament. Eine fertige Satzung ist nicht nötig. Der Zweck aber sollte, auch wenn das trivial klingt, auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden: Es ist ja zum Beispiel nicht auszuschließen, dass die Einrichtung, die man unterstützen will, plötzlich aufgelöst wird. Auf Nummer sicher geht, wer gleich mehrere Stiftungszwecke in einer Reihenfolge nennt. In jedem Fall sichert diese Form der Unterstützung die Arbeit vieler gemeinnütziger Einrichtungen.
Noch ein Rat: Interessenskonflikten und Missverständnissen unter den Erben oder mit Nachlassrichtern lässt sich vorbeugen, indem man einen Testamentsvollstrecker mit der Errichtung der Stiftung beauftragt.