Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden.
Vor einiger Zeit haben Sie sich bereits für das kostenfreie Startkonto für Ihr Kind entschieden. Je älter Ihr Kind wird, desto mehr Leistungen des Startkontos können genutzt werden, wie zum Beispiel die Sparkassen-Card: Ab 12 Jahren besteht die Möglichkeit, kostenfrei eine eigene Sparkassen-Card für Ihr Kind zu bestellen.
Vorteile
Antworten finden – FAQ's
Die Sparkassen-Card kann ganz einfach in einem BeratungsCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, genügt die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Mit einer Elternvollmacht können sich die gesetzlichen Vertreter gegenseitig bevollmächtigen. Die Elternvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten eines oder mehrerer Kinder. Jeder Elternteil kann somit ohne Zustimmung des Anderen, z.B. weitere Konten eröffnen, Online-Banking abschließen oder Debitkarten beantragen.
Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen.
Der GeldKarte-Chip ist mit einem Jugend-Schutz-Merkmal ausgestattet. Erst bei Volljährigkeit können Jugendliche uneingeschränkt über Waren an Automaten und im Internet verfügen.
Weitere Leistungen für Ihr Kind
Tagesgeldkonto
Sie und Ihr Kind haben auf dem Startkonto bereits einiges angespart, was nicht zur täglichen Verfügung stehen soll? Kein Problem: Eröffnen Sie z.B. ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind und buchen die Gelder, die nicht verfügt werden sollen hierauf um.
Visa Card Basis (Debitkarte)
Ihr Kind geht auf Klassenfahrt ins Ausland? Beantragen Sie einfach die Visa Card Basis und Ihr Kind kann weltweit kostenfrei Bargeld abheben sowie bargeldlos bezahlen – und das ausschließlich im Rahmen des Guthabens auf der Karte.
Planen Sie die Zukunft Ihres Kindes
Regelmäßige Sparmöglichkeiten und Versicherungen finden Sie auf unserer Seite „Kinder und Schüler“.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.