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Sparkassen-Card1

Sparkassen-Card1

  • Für Kinder ab 12 Jahren
  • Eigenständig Geld abheben
  • Bargeldlos bezahlen
  • Jugend-Schutz-Merkmal

1Bei diesem Produkt handelt es sich wie auch
im Folgenden um eine Debitkarte.

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Erwachsenwerden.

Vor einiger Zeit haben Sie sich bereits für das kostenfreie Startkonto für Ihr Kind entschieden. Je älter Ihr Kind wird, desto mehr Leistungen des Startkontos können genutzt werden, wie zum Beispiel die Sparkassen-Card: Ab 12 Jahren besteht die Möglichkeit, kostenfrei eine eigene Sparkassen-Card für Ihr Kind zu bestellen. 

Vorteile

  • Eigenständiges Geldabheben am Geldautomaten im Rahmen des Guthabens
  • Bezahlung mit der Sparkassen-Card in Geschäften
  • Wählen der persönlichen Wunsch-PIN
  • Eingeschränkte Verfügung über Waren am Automaten und im Internet durch das Jugend-Schutz-Merkmal

Sperr-Notruf

Der Sperr-Notruf für alle Karten und Ihren Online-Banking-Zugang – Tag und Nacht für Sie da.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merk­blatt „Hinweise zum Daten­schutz beim Einsatz Ihrer Sparkassen-Card mit girocard kontaktlos und girogo“.

Sicherheit im Umgang mit der Sparkassen-Card

Ihre Sparkassen-Card ist mit der modernsten und sichersten Chip-Technologie ausgestattet und damit besonders sicher gegen Kartenfälschungen.   

Antworten finden – FAQ's

Wie beantrage ich eine Sparkassen-Card für mein Kind?

Die Sparkassen-Card kann ganz einfach in einem BeratungsCenter Ihrer Wahl beantragt werden. Liegt eine Elternvollmacht vor, genügt die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Was ist eine Elternvollmacht?

Mit einer Elternvollmacht können sich die gesetzlichen Vertreter gegenseitig bevollmächtigen. Die Elternvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten eines oder mehrerer Kinder. Jeder Elternteil kann somit ohne Zustimmung des Anderen, z.B. weitere Konten eröffnen, Online-Banking abschließen oder Debitkarten beantragen.

Kann das Startkonto überzogen werden?

Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen.

Was ist das Jugend-Schutz-Merkmal?

Der GeldKarte-Chip ist mit einem Jugend-Schutz-Merkmal ausgestattet. Erst bei Volljährigkeit können Jugendliche uneingeschränkt über Waren an Automaten und im Internet verfügen.

Weitere Leistungen für Ihr Kind

Tagesgeldkonto

Tagesgeldkonto

Sie und Ihr Kind haben auf dem Startkonto bereits einiges angespart, was nicht zur täglichen Verfügung stehen soll? Kein Problem: Eröffnen Sie z.B. ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind und buchen die Gelder, die nicht verfügt werden sollen hierauf um. 

Visa Card Basis

Visa Card Basis (Debitkarte)

Ihr Kind geht auf Klassenfahrt ins Ausland? Beantragen Sie einfach die Visa Card Basis und Ihr Kind kann weltweit kostenfrei Bargeld abheben sowie bargeldlos bezahlen – und das ausschließlich im Rahmen des Guthabens auf der Karte.

Planen Sie die Zukunft Ihres Kindes

Planen Sie die Zukunft Ihres Kindes

Regelmäßige Sparmöglichkeiten und Versicherungen finden Sie auf unserer Seite „Kinder und Schüler“.

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