Sie kennen Ihre Berliner Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
Neu ist, dass in den AGB gegenüber der Ihnen zuletzt mitgeteilten Fassung die beiden Regelungen zur Änderung von Preisen und Bedingungen aufgrund des BHG-Urteils angepasst und in den besonderen Bedingungen inhaltsgleiche Regelungen ebenfalls entsprechend angepasst wurden.
Ab dem 01.07.2022 werden wir die Grundpreise der Privatgirokonten um 1,95 Euro pro Monat erhöhen. Der Preis für nicht im Grundpreis enthaltene Sparkassen-Cards (Debitkarten) steigt gleichzeitig um 3,50 Euro pro Jahr.
Eine Übersicht der bisherigen und neuen Preise ab 01.07.2022 finden Sie in dem Ihnen zugegangenen Bedingungswerk unter „Preis- und Leistungsverzeichnis“ auf Seite 24.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 01234/678910 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, sind auch unsere bisher mit Ihnen vereinbarten AGBs unwirksam.
Bitte stimmen Sie umgehend zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssten wir die Fortführung unserer gemeinsamen vertrauensvollen Zusammenarbeit und geschäftlichen Beziehung prüfen. Dies kann in bewährter Weise nur miteinander fortgeführt werden, wenn Sie uns ihre aktive Zustimmung erteilen.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Wir benötigen in Zukunft Ihre aktive Zustimmung, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Berliner Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanzbranche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.
Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unserem Bedingungswerk bitten.
Wir haben viele Jahre alles dafür getan, die Preise unserer Dienstleistungen für Sie niedrig zu halten. So haben wir seit mehr als fünf Jahren die Kontopreise nicht erhöht, obwohl die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, höhere Kosten und immer weiter steigende gesetzliche Anforderungen den Druck auf Banken und Sparkassen deutlich erhöht haben. Die Berliner Sparkasse hat ihre Ausgaben permanent gesenkt und auch Stellen reduzieren müssen.
Nun ist leider ein Punkt erreicht, an dem wir einen Teil der steigenden Kosten weitergeben müssen. Zum 01.07.2022 haben wir die Grundpreise der Privatgirokonten um 1,95 Euro pro Monat erhöht. Der Preis für nicht im Grundpreis enthaltene Sparkassen-Cards (Debitkarten) steigt gleichzeitig um 3,50 Euro pro Jahr.
Alle weiteren Preise und Konditionen bleiben unverändert.
Ja, mit Ihrer Zustimmung werden die Preise bei Privatgirokonten ab sofort erhöht. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an unser KontaktCenter unter 030/869 869 69.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Berliner Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Berliner Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung und können Ihnen mitteilen, ob wir Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet haben oder nicht.
Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Berliner Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie uns verdächtige E-Mails und leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Wir prüfen die Sache und verhindern die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser KontaktCenter unter 030/869 869 69.
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