Das Gesetz zur privaten Altersvorsorge hat die letzte Hürde genommen: Nachdem es der Bundestag bereits Ende März beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.
Welche Vorteile bietet die Vorsorgereform?
Welche Produktlösungen gibt es?
Gemeinsam mit den Sparkassen werden unsere Kooperationspartner zum 1. Januar 2027 Lösungen bereitstellen, mit denen Sie das neue Fördersystem nutzen können. Als Berliner Sparkassen-Kundin und -Kunde erhalten Sie rechtzeitig vor dem Start alle Informationen, um sich detailliert über die Vorteile der einzelnen Produkte zu orientieren und beraten zu lassen.
Förderungen – Wie viel ist drin?
Eine Förderung von bis zu 50 % auf Ihre Einlage
Künftig fördert der Staat die private Altersvorsorge noch gezielter: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich einen Zuschuss von 50 Cent. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je zusätzlichem Euro. Weitere Einzahlungen sind jederzeit möglich, wirken sich jedoch nicht zusätzlich auf die staatliche Förderung aus. Die maximale Zulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr.
| Zuschuss je gespartem Euro | Sparspanne | Förderung |
| 50 Cent | 1 bis 360 Euro p.a. | 0 bis 180 Euro p.a. |
| 25 Cent | 360 bis 1.800 Euro p.a. | 180 bis 360 Euro p.a. |
| maximale Zulage | 540 Euro p.a. | |
| Kinderzulage | ab 300 Euro p.a. | 300 Euro je Kind p.a. |
Familien profitieren besonders stark
Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.
Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren ebenfalls von der neuen Förderung
Berufseinsteigerbonus – im ersten Beitragsjahr erhalten sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Drei Wege zur Altersvorsorge im Vergleich
Riester, Rürup und neue Vorsorge ab 2027 – so unterscheiden sich die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte
Fragen und Antworten
Aktuell müssen Sie nichts unternehmen. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter. Die gesetzlichen Änderungen greifen ab dem 1. Januar 2027.
Ob ein Wechsel in die neue Förderung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Ihrem Eigenbeitrag, Ihrer Familienkonstellation und den Konditionen Ihres heutigen Vertrags.
Keinesfalls kündigen: Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag jetzt kündigen, droht ein Verlust der erhaltenen Zulagen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter.
Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag kann parallel zu einem neuen geförderten Produkt bestehen bleiben.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie ab 2027 ein neues Produkt mit der neuen Förderung abschließen, wird Ihr bestehender Riester-Vertrag ebenfalls der neuen Förderung zugeordnet. Insgesamt können maximal zwei beitragspflichtige Verträge staatlich gefördert werden.
Ja, es soll Möglichkeiten geben, bestehende Verträge in die neuen, flexibleren und renditestärkeren Produkte mit oder ohne Garantiepflicht zu überführen.
Bestehende Riester-Verträge können wichtige Vorteile haben, zum Beispiel Garantien oder attraktive Garantiezinsen. Lassen Sie deshalb vor einer Entscheidung prüfen, ob ein Wechsel wirklich zu Ihrer persönlichen Vorsorge passt.
Ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Ausgestaltung Ihres bestehenden Vertrags ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen und Ihre familiäre Situation. Ein Wechsel sollte deshalb immer individuell geprüft werden.
Nein. Die bisherige Riester-Förderung und die neue Förderung können nicht gleichzeitig für dieselbe Person genutzt werden. Wenn Sie ab 2027 für Ihren bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln oder ein neues gefördertes Produkt abschließen, gilt die neue Förderung für Sie als Person. Staatlich gefördert werden können maximal zwei beitragspflichtige Verträge.
Das Gesetz tritt zum 01.01.2027 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können Sie den Wechsel von der alten Förderung beantragen. Es gibt dafür keinen festen Zeitpunkt. Sie können dieses Recht zum Wechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. erst, wenn die Kinder aus der Kindergeldberechtigung und damit aus der Kinderzulage fallen, beantragen. Aktuell sind keine Vorgaben dazu bekannt, wie die Beantragung des Förderwechsels erfolgen muss.
Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.
Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.
Die sogenannte Frühstart-Rente soll in Deutschland im Jahr 2026 in Kraft treten. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Frühstart-Rente funktioniert und wie du damit optimal für dein Kind vorsorgst.
SmartVermögen-Sparplan
-Werbung-
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.