Altersvorsorgereform

Ab Januar 2027: Altersvorsorge-Depot

Altersvorsorgereform

Ab Januar 2027: Altersvorsorge-Depot

  • Bis zu 50 % staatliche Förderung
  • Berufseinsteigerbonus
  • Kinderzulage
Überblick

Neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge

Das Gesetz zur privaten Altersvorsorge hat die letzte Hürde genommen: Nachdem es der Bundestag bereits Ende März beschlossen hatte, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ziel ist, die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.

Alles Wichtige in Kürze

  • Ab Januar 2027 wird der Staat die private Altersvorsorge anders bezuschussen. Dann können keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden.
  • Für die ersten 30 Euro monatlicher Sparleistung gibt es 50 Prozent Zuschuss vom Staat. Für darüber hinausgehende Beiträge beträgt die Förderung 25 Prozent – maximal 540 Euro pro Jahr. Es wird mehrere Möglichkeiten geben, das Geld anzulegen. Dabei unterscheiden sich Risiko und mögliche Renditen: Rechenbeispiele für die Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge: Hier informieren 
  • Bestehende Riester-Verträge bleiben vollständig erhalten und können weiter besparen werden, inklusive aller Zulagen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Informieren Sie sich dazu auch in unseren Fragen und Antworten.

Welche Vorteile bietet die Vorsorgereform?

  • Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots ohne Garantie. Dadurch können Sie ab dem 1. Januar 2027 stärker von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren – beispielsweise durch weltweit gestreute Aktienfonds oder ETFs. 
  • Die staatliche Förderung wird ausgeweitet: Künftig können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende davon profitieren.
  • Für Menschen mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis bleiben auch künftig defensivere Anlageformen bis hin zu Garantieprodukten möglich.

Welche Produktlösungen gibt es?

Gemeinsam mit den Sparkassen werden unsere Kooperationspartner zum 1. Januar 2027 Lösungen bereitstellen, mit denen Sie das neue Fördersystem nutzen können. Als Berliner  Sparkassen-Kundin und -Kunde erhalten Sie rechtzeitig vor dem Start alle Informationen, um sich detailliert über die Vorteile der einzelnen Produkte zu orientieren und beraten zu lassen.

Diese drei Optionen werden zur Auswahl stehen:

Option 1: Volles Sicherheitsnetz

Bei dieser Variante bekommen Sie auf jeden Fall so viel Geld zurück, wie Sie eingezahlt haben. Dafür ist die mögliche Rendite, also der Wertzuwachs, eher gering. Der Ansatz ähnelt der bisherigen Riester-Rente.

Option 2: Mehr Ertrag, etwas mehr Risiko (80 % Garantie)

Diese Modell garantiert nur 80 % der eingezahlten Beträge. Das Geld kann etwas offensiver angelegt werden, dadurch sind auch höhere Erträge möglich.

Option 3: Mehr Rendite, kein Sicherheitsnetz

Hier kann vollständig in Aktien, Fonds oder ETFs investiert werden. Bei dieser dritten Option gibt es ein Altersvorsorge-Depot, das zwar keine Garantien bietet, aber die Aussicht auf hohe Renditen.

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Förderung

Förderungen – Wie viel ist drin?

Mann prüft Dokumente zur Altersvorsorge und informiert sich über das neue Altersvorsorgedepot ab 2027.

Eine Förderung von bis zu 50 % auf Ihre Einlage

Künftig fördert der Staat die private Altersvorsorge noch gezielter: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich einen Zuschuss von 50 Cent. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je zusätzlichem Euro. Weitere Einzahlungen sind jederzeit möglich, wirken sich jedoch nicht zusätzlich auf die staatliche Förderung aus. Die maximale Zulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr.

Zuschuss je gespartem EuroSparspanneFörderung
50 Cent1 bis 360 Euro p.a.0 bis 180 Euro p.a.
25 Cent360 bis 1.800 Euro p.a.180 bis 360 Euro p.a.
maximale Zulage  540 Euro p.a.
Kinderzulageab 300 Euro p.a.300 Euro je Kind p.a.
Familie plant ihre finanzielle Zukunft und profitiert von den neuen Möglichkeiten der Altersvorsorgereform 2027.

Familien profitieren besonders stark

Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.

Junge Frau informiert sich über die Altersvorsorgereform 2027 und plant ihre private Altersvorsorge für die Zukunft.

Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren ebenfalls von der neuen Förderung

Berufseinsteigerbonus – im ersten Beitragsjahr erhalten sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Drei Wege zur Altersvorsorge im Vergleich

Riester, Rürup und neue Vorsorge ab 2027 – so unterscheiden sich die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte

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FAQ

Fragen und Antworten

Was muss ich tun, wenn ich schon einen Riester-Vertrag habe?

Aktuell müssen Sie nichts unternehmen. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter. Die gesetzlichen Änderungen greifen ab dem 1. Januar 2027.

Ob ein Wechsel in die neue Förderung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Ihrem Eigenbeitrag, Ihrer Familienkonstellation und den Konditionen Ihres heutigen Vertrags.

Keinesfalls kündigen: Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag jetzt kündigen, droht ein Verlust der erhaltenen Zulagen.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. 

Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten und zusätzlich ein neues Produkt abschließen?

Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag kann parallel zu einem neuen geförderten Produkt bestehen bleiben.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie ab 2027 ein neues Produkt mit der neuen Förderung abschließen, wird Ihr bestehender Riester-Vertrag ebenfalls der neuen Förderung zugeordnet. Insgesamt können maximal zwei beitragspflichtige Verträge staatlich gefördert werden.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein neues Produkt übertragen?

Ja, es soll Möglichkeiten geben, bestehende Verträge in die neuen, flexibleren und renditestärkeren Produkte mit oder ohne Garantiepflicht zu überführen.

Bestehende Riester-Verträge können wichtige Vorteile haben, zum Beispiel Garantien oder attraktive Garantiezinsen. Lassen Sie deshalb vor einer Entscheidung prüfen, ob ein Wechsel wirklich zu Ihrer persönlichen Vorsorge passt.

Wann lohnt sich ein Wechsel in die neue Förderung?

Ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Ausgestaltung Ihres bestehenden Vertrags ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen und Ihre familiäre Situation. Ein Wechsel sollte deshalb immer individuell geprüft werden.

Kann ich alte und neue Förderung gleichzeitig nutzen?

Nein. Die bisherige Riester-Förderung und die neue Förderung können nicht gleichzeitig für dieselbe Person genutzt werden. Wenn Sie ab 2027 für Ihren bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln oder ein neues gefördertes Produkt abschließen, gilt die neue Förderung für Sie als Person. Staatlich gefördert werden können maximal zwei beitragspflichtige Verträge.

Wann und wie kann ich in die neue Förderung wechseln?

Das Gesetz tritt zum 01.01.2027 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können Sie den Wechsel von der alten Förderung beantragen.  Es gibt dafür keinen festen Zeitpunkt. Sie können dieses Recht zum Wechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. erst, wenn die Kinder aus der Kindergeldberechtigung und damit aus der Kinderzulage fallen, beantragen. Aktuell sind keine Vorgaben dazu bekannt, wie die Beantragung des Förderwechsels erfolgen muss.

Was ist mit der Steuer?

Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.

Gilt die neue Altersvorsorge auch für Selbstständige?

Die neue private Altersvorsorge steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Diese könnten somit ebenfalls staatlich bezuschusst fürs Alter vorsorgen.

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