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Telemedizinische Angebote sind im tiermedizinischen Bereich in ihren Möglichkeiten noch begrenzt.

Als Tierarzt online praktizieren: Telemedizin für Veterinäre

Telemedizin ist im Bereich der Humanmedizin inzwischen längst etabliert. Das Konzept, auf digitalem Weg per Videochat medizinische Beratung einzuholen, macht schnell Schule und erhält durch die positiven Erfahrungen mit digitaler Videotelefonie durch die Corona-Pandemie einen weiteren Schub. Doch die Entwicklung der Telemedizin für Tierärzte hinkt diesem Interesse noch hinterher. Als Tierarzt online praktizieren: Inwieweit ist das möglich?

Nachfrage nach Online-Beratung durch Tierarzt so hoch wie nie zuvor

Spätestens seit den Erfahrungen der Corona-Pandemie dürfte es auch den Letzten klar geworden sein: Die Digitalisierung wird vor den Heilberufen und damit auch vor den Veterinärmedizinern nicht Halt machen. Vor allem die jüngeren Generationen der Millennials und der Generation Z erwarten fast selbstverständlich Online-Angebote zur tiermedizinischen Beratung via Internet, idealerweise verfügbar rund um die Uhr, sollten die Hauskatze oder der Hund plötzlich Symptome einer Erkrankung zeigen.

Die Nachfrage nach tiermedizinischer Beratung, Informationen, Diagnosen und Behandlungsempfehlungen on demand via Smartphone, einfach und jederzeit abrufbar wie eine Netflix-Serie, besteht zweifellos.

Umfragen in den USA aus dem Jahr 2019 zufolge verlangten 78 Prozent der befragten Millennials nach „Virtual Care“, also der Möglichkeit, einen Tierarzt online konsultieren zu können. Zwei Drittel würden einen Mangel an digitalen Beratungsangeboten als Grund für einen Tierarztwechsel ansehen. Diese Zahlen wurden auf dem WSAVA-Kongress 2019 im kanadischen Toronto bekanntgegeben.

Digitale veterinärmedizinische Beratungsangebote erfreuen sich daher unter anderem in den USA, in Großbritannien, aber auch in China höchster Beliebtheit. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind die Treiber, welche die sogenannten Vet-Apps und zugehörige 24/7-Service-Beratungsmodelle aus dem Boden schießen lassen.

Als Tierarzt online praktizieren: Wieso hinken deutsche Veterinäre dem Trend hinterher?

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die dafür sorgt, dass die Entwicklung digitaler veterinärmedizinischer Behandlungs- und Beratungsmodelle in Deutschland im internationalen Vergleich nicht schritthalten kann und noch immer in den Kinderschuhen steckt:

  • Es mangelt am technischen Know-how und an finanziellen Ressourcen zur Entwicklung von Apps und Onlineplattformen, welche die entsprechende Bezahlstruktur integrieren.
  • Personelle Engpässe verhindern, ein Onlineangebot parallel zum gewöhnlichen Praxisbetrieb zuverlässig zur Verfügung zu stellen.
  • Die hierzulande geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erschweren die Entwicklung und Verbreitung erschwinglicher und gesetzeskonformer Softwareprodukte.
     

Welche rechtlichen Grenzen muss ein Tierarzt online beachten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind es vor allem, die die Entwicklung von digitalen Beratungs- und Behandlungsangeboten im veterinärmedizinischen Bereich  bremsen. In der Humanmedizin umfasst die telemedizinische Patientenversorgung ein breites Spektrum von E-Health-Methoden und Möglichkeiten zur Diagnostik, Therapie und Rezeptausstellung, doch Tierärzte unterliegen hierzulande einem komplexen Geflecht verschiedener rechtlicher Bestimmungen:

  • Kammerrecht
  • Heilberufegesetze
  • Gebührenordnung für Tierärzte
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

Die Folgen dieser rechtlichen Situation muten bisweilen geradezu grotesk an. Tierärzten ist es nach den geltenden Bestimmungen beispielsweise nicht erlaubt, einen pauschal honorierten Vet-Care-Plan für Patienten anzubieten, völlig branchenfremden Firmen hingegen schon. Folglich versuchen immer mehr Firmen, Anteile des deutschen Marktes zu erobern, und testen, welche Modelle rechtlich möglich sind. Die Angst vor digitaler Konkurrenz durch App-Entwickler und Pharmakonzerne, die mit
entsprechenden digitalen Beratungsplattformen tierärztlichen Angeboten den Rang ablaufen könnten, ist groß.

Das Problem ist immerhin bekannt. Der Arbeitskreis Telemedizin vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Bundestierärtzekammer (BTK) fordert ein Regelwerk, das Tierarztpraxen und externen Anbietern gesetzlich gleiche Voraussetzungen und Bedingungen liefert. Digitale Kundenberatung im Rahmen von Telehealth-Angeboten seien für die Kundenbindung unverzichtbar und müssten durch entsprechende Gesetzesänderungen ermöglicht werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, als Tierarzt online zu praktizieren?

Während der Corona-Krise boten nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens CM-Research gerade einmal 16 Prozent der deutschen Tierarztpraxen veterinärmedizinische Konsultationen und Behandlungsleistungen via Telemedizin, also per Videosprechstunde, an.

Die Umsetzung digitaler Beratungsmodelle ist jedoch in Tierarztpraxen längst technisch und rechtlich möglich. Handelt es sich nicht um Apps oder digitale Beratungsplattformen, sondern um bloße Sprechstunden über Videotelefonie-Dienste, gilt §7 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT):

„Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden, wobei insbesondere Schwierigkeit und erforderlicher zeitlicher und technischer Aufwand zu berücksichtigen sind.“ – § 7 GOT

Analogien – „gleichwertige Leistungen“ – sind also erlaubt. Genau darunter fällt beispielsweise die telefonische Beratungsleistung – grünes Licht also für die Telemedizin im tierärztlichen Bereich. Prinzipiell steht es jedem Tierarzt offen, beratende Leistungen via Videosprechstunde selbst anzubieten oder die vorhandenen Strukturen von entsprechenden Plattformen und Online-Diensten, welche auch die Abrechnung der Beratungsleistungen beinhalten, zu nutzen.

Wie kann ein Tierarzt online helfen?

„FirstVet“, ein schwedischer Anbieter von Telemedizin für Haustiere, drängte jüngst auf den deutschen Markt und bietet Tierärzten eine Plattform, um digitale tiermedizinische Beratungsleistungen vorzunehmen. Tierbesitzer können hier via App einen Termin für eine Videosprechstunde buchen, vorab Symptome beschreiben und gegebenenfalls Bilder hochladen.

Im Rahmen der Videosprechstunde gibt der beratende Tierarzt eine Einschätzung ab, ob eine weiterführende Behandlung in einer Tierarztpraxis notwendig ist. Falls ja, stellt er eine Überweisung aus. Die Diagnostik, die Therapie und das Ausstellen von Rezepten sind über diesen Weg allerdings nicht möglich. Es handelt sich um eine reine Ersteinschätzung, ob eine tierärztliche Behandlung
überhaupt vonnöten ist.  

Die Abrechnung der Beratungsleistung wird direkt über die Plattform abgewickelt, viele Versicherungsgesellschaften übernehmen die Kosten für den Tierhalter. Ein ganz ähnliches Modell bieten beispielsweise die Plattform „veteleya.com“ oder der WhatsApp-Sprechstundenvermittler Dr. Sam an. Tierärzte können sich dort registrieren, eigene Videoberatungen anbieten und abrechnen.

Dieses Modell von Virtual-Vet-Diensten schöpft die in Deutschland momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitestgehend aus. Gleichzeitig veranschaulicht es, welche Möglichkeiten Tierärzten momentan offenstehen, telemedizinische Angebote anzubieten.

Fazit: Tierarzt online – viel Potenzial, begrenzte Möglichkeiten

Wegen bestehender gesetzlicher Regelungen stecken die Möglichkeiten veterinärmedizinischer Digital-Health-Angebote noch in den Kinderschuhen. Wie das Beispiel der Humanmedizin allerdings zeigt, lassen sich Gesetze angesichts regionaler Versorgungslücken und wirtschaftlicher Rentabilitätsprognosen schnell ändern.

Festzuhalten bleibt allerdings, dass auf telemedizinischem Weg bislang nur die Leistung eines digitalen Beratungsservice erlaubt ist. Diagnostik ist bislang nicht erlaubt, Therapie nicht möglich, Medikation und Verschreibung von Medikamenten bedarf der Ausstellung eines physischen Rezepts. Für die Mehrzahl aller Anliegen ist die klassische Behandlung in einer Praxis damit weiterhin unerlässlich.

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