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Schutzbrille und Gehörschutz sind wichtige Elemente beim Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner.

Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner: Das Wichtigste im Überblick

Wo gehobelt wird, dort fallen Späne – und lauern Gefahren! Ob nun Hobel, Handschleifer oder Kreissäge: Bei unsachgemäßer Handhabung von Werkzeug kann es im Tischler- und Schreinerhandwerk leicht zu Unfällen und Verletzungen kommen. Daher ist es essenziell, dass Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zum Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner sorgen.

Muss ich die Vorgaben zum Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner zwingend erfüllen?

Arbeitsschutzmaßnahmen gibt es für jede Branche separat. Als Betriebsinhaber eines Tischlerei- oder Schreinereiunternehmens müssen Sie sich mit den für Ihre Branche geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen und dafür sorgen, dass diese am Arbeitsplatz jedes einzelnen Mitarbeiters praktisch umgesetzt werden. Als Unternehmer sind Sie für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich.

Selbst als Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebs sind Sie verpflichtet, sämtliche Arbeitsschutzregeln vollumfänglich zu erfüllen und den Pflichten der Dokumentation nachzukommen. Sowohl die Recherche als auch die Umsetzung der Bestimmungen sind mit erheblichem Aufwand verbunden:

Lange Ausführungen und detaillierte Beschreibungen von geeigneten Präventionsmaßnahmen zu lesen, raubt natürlich wertvolle Zeit. Die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrem Betrieb muss zudem wohl durchdacht und auf die individuellen Gegebenheiten angepasst sein. Treffen Sie nämlich unüberlegt Maßnahmen, müssen Sie gegebenenfalls kostenintensiv nachrüsten. Trotz des Aufwands handelt es sich beim Arbeitsschutz aber nicht nur um eine lästige Pflichtaufgabe, sondern es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Ihnen die Einhaltung der Bestimmungen am Herzen liegen sollte:

  • Eine sichere und gesündere Arbeitsumgebung sorgt für geringere Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter.
  • Die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit ist deutlich höher, was zu einer stärkeren Mitarbeiter- und Fachkräftebindung sowie weniger Fluktuation führt.
  • Investitionen in den Arbeitsschutz rechnen sich trotz anfänglicher Mehrkosten langfristig auch wirtschaftlich für Ihr Unternehmen.

Tipp: Am besten setzen Sie sich bereits vor einer Betriebsgründung mit den geltenden Bestimmungen und dem damit verbundenen Investitionsaufwand auseinander.

Wer definiert die Regeln des Arbeitsschutzes für Tischler und Schreiner?

Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist komplex. Neben dem eigentlichen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind nämlich noch zahlreiche weitere rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln relevant:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Persönliche-Schutzausrüstungen-Benutzerverordnung (PSA-BV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201, 1203
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, A2.3 und A4.3
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TGRS) 553, 905, 906, 907
  • Je nach Werkzeug/Maschine diverse DIN-EN-Normen

Zu Beginn sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, um alle relevanten Gefährdungen in Ihrem Betrieb systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Sowohl für die „Gefährdungsbeurteilung Tischlerei“ als auch die „Gefährdungsbeurteilung Schreinerei“ bietet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) umfangreiche Ressourcen auf ihrer Website zum kostenfreien Download an.

Kompakt, anschaulich und branchenspezifisch: Das Regelwerk der DGUV

Das komplexe Geflecht aus Regeln, Gesetzen und Normen fasst die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter fachkundiger Beratung von Expertinnen und Experten der jeweiligen Branche in einem kompakten Leitfaden zusammen. Dieses Regelwerk der DGUV richtet sich vor allem an Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe. Es ist nicht verbindlich, als Unternehmer können Sie alternativ andere Regelwerke wählen, doch es hilft, die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften im Tischler- und Schreinerhandwerk sowie weitere verbindliche Einzelnormen praktisch umzusetzen.

Die Regeln zum Arbeitsschutz fürs Tischler- und Schreinerhandwerk finden sich in der anschaulich und praxisnah aufbereiteten „Branchenregel 109-606“ auf den Seiten der DGUV. Die Broschüre präsentiert unter anderem folgende Inhalte:

  • Überblick über relevante Normen und rechtliche Bestimmungen
  • Aufzeigen und Benennen möglicher Gefahrenquellen und Gefährdungssituationen
  • Vorstellung und Erläuterung der wichtigsten Präventionsmaßnahmen
  • Hinweise und Tipps für die praktische Umsetzung der Maßnahmen im Unternehmen
  • Anleitung zur sachgemäßen und sicheren Nutzung von Arbeitsmitteln
  • Hinweise auf weiterführende Dokumente, Checklisten und Prüfprotokolle
     

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung des Arbeitsschutzes für Tischler und Schreiner?

Als Arbeitgeber im Tischler- und Schreinerhandwerk haben Sie also konkrete Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes einzuhalten. Das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz und der zuständige Unfallsversicherungsträger sind dazu berechtigt, Ihren Betrieb in dieser Hinsicht zu überwachen und ihn entsprechenden Prüfungen zu unterziehen.

Kommen Sie den Bestimmungen des Arbeitsschutzes für Tischler und Schreiner nicht oder in nicht ausreichendem Maß nach und erfährt das Amt für Arbeitsschutz im Rahmen einer Prüfung oder durch Mitteilung eines Mitarbeiters davon, drohen Ihnen folgende Konsequenzen:

  • Sie erhalten eine Frist, bis zu der Sie die Anforderungen zu erfüllen haben.
  • Straf-, Buß- und Ordnungsgelder werden gegen Sie verhängt.
  • Die Behörde unterbindet die Nutzung des jeweiligen Arbeitsbereichs oder Arbeitsmittels.
  • Der Betrieb wird schlimmstenfalls geschlossen.
 

Unsere Checkliste für den Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner

Beherzigen Sie die praxisnahen Hinweise der „Branchenregel 109-606“, sind Sie und Ihre Mitarbeiter im alltäglichen Arbeitsprozess auf der sicheren Seite. Daneben gelten allerdings allgemeine Grundsätze für den Arbeitsschutz, die Sie bereits von Beginn an und laufend beachten sollten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Grundsätze in Form einer Checkliste vor.

Fazit: Arbeitsschutz lohnt sich für Tischler und Schreiner!

Arbeitsschutz für Tischler und Schreiner ist bei Weitem nicht nur ein notwendiges und kostspieliges Übel, mit dem Sie sich als Inhaber eines Tischlerei- oder Schreinereibetriebs auseinandersetzen müssen. Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sollten Ihnen selbstverständlich am Herzen liegen. Doch darüber hinaus sorgen die vielfältigen Verantwortlichkeiten dafür, dass Ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Dadurch fühlen sie sich noch stärker eingebunden und bleiben Ihrem Unternehmen langfristig treu. Arbeitsschutz ist in vielfacher Hinsicht ein wichtiger Baustein für den Erfolg Ihres Tischler- oder Schreinerbetriebs.

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