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Nachlassregelung Private Banking

Nachlassregelung – warum und wie Sie vorsorgen sollten

Die Nachlassregelung ist Teil eines nachhaltigen Vermögensmanagements. Insbesondere vermögende Personen sollten zu Lebzeiten eine klare Nachlassregelung vornehmen, um Erbstreitigkeiten nach ihrem Tod vorzubeugen. Auch bei der Nachfolgeplanung von Unternehmen spielen Nachlassregelungen eine entscheidende Rolle, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.  

Von Generation zu Generation – was Sie bei der Nachlassregelung beachten müssen  

Eine Nachlassregelung sollte keinen Raum für Interpretationen lassen. Denn nicht selten geht es um den Erhalt eines Lebenswerks. Durch unmissverständliche Aussagen in Ihrer Nachlassregelung vermeiden Sie Streitigkeiten zwischen Ihren Erben und entlasten sie von Formalitäten. Gleichzeitig können Sie wesentlichen Dingen wie der Fortführung eines Unternehmens und dem damit einhergehenden Erhalt von Arbeitsplätzen ein sicheres Fundament geben. Ein ganzheitliches Nachlassmanagement umfasst die Nachlassplanung, die Testamentsvollstreckung und gegebenenfalls ein Stiftungsmanagement. 

Warum eine rechtzeitige Nachlassregelung wichtig ist  

Nur etwas mehr als ein Drittel der Deutschen hat ein Testament hinterlegt oder einen Erbvertrag geschlossen. Und selbst wenn eine Nachlassregelung besteht, ist diese in vielen Fällen fehlerhaft oder unzureichend. Vor allem bei vermögenden Menschen, Unternehmensinhabern oder Immobilieneigentümern stellen lückenhafte Nachlassregelungen jedoch ein großes Problem dar – zum einen für die Erben, zum anderen für weitere Betroffene wie Arbeitnehmer, Miteigentümer oder Mieter.  

Durch ein nachhaltiges Vermögensmanagement und eine hieb- und stichfeste Nachlassregelung können zahlreiche Konflikte bereits im Vorfeld vermieden werden. Ebenso dient das Nachlassmanagement dazu, schon zu Lebzeiten für Hinterbleibende vorzusorgen oder auch gemeinnützige Zwecke zu verfolgen.

  

Testament und Erbvertrag zur Nachlassregelung

Die am weitesten verbreitete und bekannteste Form der Nachlassregelung geschieht mithilfe eines Testaments. Damit lassen sich zahlreiche Erbangelegenheit und Nachfolgewünsche schriftlich präzise ordnen. Da es bei der Erstellung des Testaments jedoch zahlreiche rechtliche Bedingungen und Fallstricke gibt, sollten Sie für diese Form der Nachlassregelung die Unterstützung eines Experten heranziehen – insbesondere, wenn es um größere Vermögenswerte geht. Wenn Sie dies wünschen, stehen wir Ihnen als Berliner Sparkasse für die Testamentsvollstreckung natürlich zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung können wir für eine reibungslose Umsetzung Ihres Testaments sorgen. Alternativ zum Testament schließen viele Deutsche einen Erbvertrag ab.

In diesem halten Sie gemeinsam mit Ihren Erben fest, wie diese mit Ihrem Nachlass umgehen sollen. Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament hauptsächlich darin, dass hierfür alle Vertragsparteien mitwirken und unterschreiben müssen. Das heißt, dass Sie sich mit Ihren künftigen Erben auf eine Vorgehensweise einigen und dies vertraglich festhalten. Dann können Sie Ihre Nachlassregelung jedoch auch nicht mehr einseitig ändern. 

Nachlassregelung: Diese Dinge sollten Sie rechtzeitig planen  

Mit einer lückenlosen Nachlassregelung zur rechten Zeit können Sie die Zukunft Ihres Vermögens steuern. Anfänglich geht es dabei um die grundsätzliche Frage, wer nach Ihrem Tod finanziell begünstigt werden soll. Hinzu kommen von Fall zu Fall weitere Aspekte wie etwa: 

  • die Vermögensverwaltung für minderjährige Erben, 
  • die Nachfolgeplanung für Unternehmen, 
  • die Gründung einer Stiftung von Todes wegen, über die bestimmte gemeinnützige Zwecke unterstützt werden sollen.  

Für eine ganzheitliche Planung der Vermögensnachfolge ist eine professionelle Beratung und Unterstützung sinnvoll. Dabei sind zum einen juristische Aspekte wichtig wie Vollmachten und Verfügungen zur rechtsverbindlichen Festlegung der getroffenen Entscheidungen. Zum anderen sind komplexe steuerliche Gesichtspunkte zu beachten. Zunächst unterliegt der Vermögenserwerb von Todes wegen nämlich der Erbschaftssteuer. Spätere Erträge aus dem geerbten Vermögen sind für den Erben hingegen einkommenssteuerpflichtig. Bei bestehendem Sonderbetriebsvermögen oder im Rahmen der Betriebsaufspaltung kann es zudem zu unerwarteten Gewinnrealisierungen kommen, die ebenso steuerliche Pflichten nach sich ziehen.  

Schnell wird klar: Jede Vermögenssituation bringt andere Besonderheiten mit sich, die es bei der Nachfolgeplanung zu beachten gilt. Vielfach geht es darum, ein Lebenswerk sicher an die folgende Generation weiterzugeben. Eine systematische Nachlassregelung, die keinen Interpretationsspielraum zulässt, ist daher von größter Bedeutung. 

 

Was ist bei der Unternehmensnachfolge wichtig?  

Wenn Sie die Nachfolge Ihres Unternehmens regeln wollen, müssen Sie eine grundsätzliche Entscheidung treffen: Wollen Sie Ihr Unternehmen zu Lebzeiten übergeben oder soll der Übergang nach Ihrem Tod erfolgen. In beiden Fällen ist eine gute Vorbereitung unbedingt notwendig.  

Zum einen hat die Nachfolgeplanung von innen heraus eine hohe Relevanz: Im Rahmen eines Mentoringprozesses führen Sie Ihren Nachfolger zu Ihrer noch aktiven Zeit in alle geschäftlichen Prozesse sowie in Kundenkreise und bestehende Geschäftsbeziehungen ein.  

Zum anderen erfordert die strukturierte und zukunftssichere Nachfolgeplanung von außen viel fachliches Know-how und Fingerspitzengefühl: Hierbei geht es um die administrative Seite der Unternehmensübergabe, bei der eine enge Zusammenarbeit mit Spezialisten wie Juristen, Vermögens- und Steuerberatern sinnvoll und empfehlenswert ist. Bei Finanzinstituten wie der Berliner Sparkasse stehen im Bereich Private Banking Experten für die Nachfolgeplanung zur Verfügung, die sich mit Ihren vertrauten Dienstleistern abstimmen oder kompetente externe Partner hinzuziehen. Gemeinsam mit Ihnen sorgen sie für eine optimale Nachlassregelung ganz in Ihrem Sinne. 

Testamentsvollstreckung: Für eine reibungslose Vermächtnisabwicklung  

Ihr letzter Wille sollte professionell und konfliktfrei abgewickelt werden. Der Testamentsvollstrecker vollzieht dies kraft Ihrer Verfügungen als Erblasser und stellt eine zügige und wunschgemäße Durchführung sicher. Er nimmt dabei die Position eines Treuhänders ein, der die letztwilligen Anordnungen umsetzt, sich um eine etwaige Auseinandersetzung des Nachlasses kümmert und weitere Verbindlichkeiten wie das Erstellen einer Erbschaftssteuererklärung übernimmt. Hinzu kommen im Zuge der Nachlassregelung mitunter spezielle Aufgaben wie Dauertestamentsvollstreckungen bei minderjährigen oder unmündigen Erben. 

 

Stiftungsmanagement – nach dem Tod Gutes tun  

Eine selbstständige Stiftung kann Ihre Ideale über den Tod hinaus weiterleben lassen. Vermögende Personen können dadurch gezielt Projekte oder Zwecke auswählen, die unterstützt werden sollen. Die dauerhafte Unterstützung gemeinnütziger, kirchlicher oder anders gearteter Projekte wird durch das ertragreiche Anlegen des Stiftungsvermögens ermöglicht, wobei die Erträge den Stiftungszweck finanzieren. Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, sollten Sie sich diesbezüglich umfassend beraten lassen und für die Gründung und Verwaltung einen starken Partner an Ihre Seite holen. So kann gewährleistet werden, dass das gestiftete Geld dauerhaft dort ankommt, wo es benötigt wird. Das erfahrene Stiftungsmanagement-Team der Berliner Sparkasse berät Sie diesbezüglich vertrauensvoll und persönlich.

  

Nachlassregelung: Wichtige Vorsorge für konfliktfreies Vererben  

Nachlassregelungen sind eine komplexe Angelegenheit, bei der Sie einiges beachten müssen. Da schon uneindeutige Formulierungen zu Erbstreitigkeiten führen können, sollten Sie sich bei Ihrer Nachlassregelung am besten von einem unserer Experten beraten lassen. Es ist an Ihnen, diese wichtige Angelegenheit nicht auf die lange Bank zu schieben. Stattdessen sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern und wichtige Prozesse rechtzeitig einleiten. Denn durch eine einwandfreie Nachlassregelung steuern Sie, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht, und reduzieren den bürokratischen Aufwand für Ihre Erben, sodass diese angemessen trauern können. 

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Unser Private Banking-Team freut sich darauf, Sie kennen­zulernen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

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